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- Artikel-Nr.: pf15
Dies war 1774 bis 1871 die Staatsflagge. Ihr Gebrauch war Ämtern und Behörden im Großherzogtum... mehr
Produktinformationen "Großherzogtum Oldenburg, Flagge 1774-1871"
Dies war 1774 bis 1871 die Staatsflagge. Ihr Gebrauch war Ämtern und Behörden im Großherzogtum Oldenburg vorbehalten. Zwischen 1919 und 1934 war dies die Landesflagge, die jedermann benutzen konnte. Heute ist diese Flagge in den ehemals Oldenburgischen Gebieten in Niedersachsen immer noch offiziell, und darf von Privatpersonen und sogar vor Rathäusern o.ä. gehisst werden. Das rote Kreuz in der blauen Oldenburger Flagge wurde, wenn die Fahne an Land verwendet wurde, mittig positioniert. Bei einer Fahne, die auf See verwendet wird, ist es oft üblich, das sonst verwendete Motiv nach oben und näher an die Stange zu bringen, damit eine Erkennung auch bei relativer Windstille gegeben ist, der senkrechte Kreuzbalken ist dann in Richtung Mast verschoben.
Die Auswahl ist auf Glanzpolyester und Besatzband mit 2 Ösen voreingestellt, bitte beachten Sie die Alternativen. Weitere Informationen am Fuß der Seite unter 'Produktbeschreibung' und 'Befestigungssysteme'.
Die Flagge wird speziell für Sie angefertigt. Vor Zahlung und Produktion erhalten Sie eine vergrößerte Ansicht zur Druckfreigabe.
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